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    Elektronik

    Dashcams – Zulässiges Beweismittel vor Gericht?

    By Dennis Hofschmitt6 Juni 2018Updated:30 November 2023Keine Kommentare4 Mins Read
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    Dashcam als Beweismittel
    DASHCAM
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    Ob am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe, die Dashcams nehmen das Straßen-Geschehen vor dem eigenen Auto auf und  scheinen damit auf immer mehr Gefallen zu stoßen. Nun sorgt die neue Gesetzeslage vom Mai 2018 für noch mehr  Aufregung um das Gerät. Hat man mit Videobeweis vom Unfall bessere Karten vor Gericht? Eine hitzige Diskussion entsteht mit nicht allzu klaren Abgrenzungen.

    Was ist die aktuelle Rechtslage zu Dashcams?

    Am 15. Mai 2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass sogar anlasslose und permanente Aufnahmen von Dashcams im Haftpflichtprozess von Autounfällen verwertbar sein können, obwohl diese Aufnahmen gegen das Datenschutzrecht verstoßen.
    Ob das Gericht nun entscheidet, ob die Dashcam-Aufzeichnungen verwertbar sind oder nicht, muss im Einzelfall nach einer Interessen- und Güterabwägung beschlossen werden. In diesem Falle entschied der BGH, dass das Interesse des Klägers an der Verwertung der Aufnahmen überwog.

    Dashcam als BeweismittelWeiterhin begründete der BGH seine Entscheidung mit der Tatsache, dass der Beklagte sich mit Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr der Beobachtung Dritter aussetzt und somit der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Beklagten nicht zum Beweisverwertungsverbot führt.

    Acht sollte trotz dessen bei permanenten Aufnahmen gegeben werden. Diese grundlosen und minutenlangen Aufnahmen  sind nicht notwendig und verstoßen aus diesem Grunde gegen das Datenschutzrecht.
    Auch der ADAC spricht sich in diesem Sinne aus: Kurze und anlassbezogene Aufzeichnungen von Unfällen im öffentlichen Straßenverkehr zur Schlichtung im Rechtsstreit dürften verwendet werden, auf Grund ihres situativen Charakters.

    Die Intention einer Aufklärung im Falle eines Unfalls mit Hilfe einer derartigen gespeicherten Aufnahme wird stärker gewertet als der Datenschutz Dritter. Handelt es sich jedoch um wahlloses Filmen von Beweismitteln, um die Verstöße anderer Verkehrsteilnehmer zu speichern, dann überwiegt in dem Falle der Datenschutz Dritter.


    Was kann eine Dashcam?

    Dashcams können je nach Geschmack und Preiskategorie diverse Funktionen haben – keine Sorge, Wifi auch! Es gibt jedoch einige Eigenschaften, die die Mini-Kamera auf jeden Fall besitzen sollte. Ein Beispiel solch einer Funktion wäre das GPS-Signal. Mit Hilfe des GPS-Signals wird nicht nur Ihr Standort gespeichert, sondern auch Ihre Geschwindigkeit. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn im Rechtsstreit die gefahrene Geschwindigkeit in Frage gestellt wird. Wird die Aufnahme abgespielt, sieht man dann auch den jeweiligen Standort auf einer Karte angezeigt.

    Wie bei jeder anderen Kamera, spielt auch hier die Bildauflösung eine hohe Rolle. Um ein klares Bild zu sehen mit Erkennung von Details wie Kfz-Kennzeichen, sollten Sie sich für eine Full-HD-Auflösung (1920×1080 Pixel) und 60 Bilder pro Sekunde entscheiden.

    Damit während des Fahrens Augen und Hände da sind wo sie hingehören, zeichnet die Dashcam voll automatisch auf. Hierbei kann man Videoschleifen einstellen, z.B. soll im Minutentakt gefilmt werden, sodass jede Sequenz eine einminütige Aufnahme darstellt. Es gibt auch Endlosschleifen, jedoch wären wir dann wieder beim Thema anlasslose und permanente Aufzeichnungen, die gegen den Datenschutz verstoßen.

    Die wahrscheinlich wichtigste Funktion einer Dashcam wäre die Notfallaufnahme. Im Falle eines Unfalls oder einer Vollbremsung, also bei Einwirkung hoher G-Kräfte, wird die aktuelle Aufnahme automatisch gespeichert und erhält einen Schreibschutz, sodass diese Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt mit keiner neuen Aufnahme überschrieben wird.

    Eine attraktive Zusatzfunktion ist der Parkmodus. Hier wird der Beschleunigungssensor der Notfallaufnahme genutzt, um Crashs aufzunehmen, während ihr Auto geparkt ist. Ein weiteres Extra, was allerdings nicht jede Dashcam bietet, ist WLAN. Dashcams mit integriertem WLAN-Modul haben die praktische Bequemlichkeit Aufnahmen per App direkt auf dem Smartphone oder Tablet abzuspielen.
    Achtung hier: Es kann sein, dass die Videos dann nur in der App verfügbar und nicht leicht teilbar sind.  Sie können aber auch ganz einfach über die Micro-SD-Karte der Kamera alle Aufnahmen auf einen PC laden und von dort aus die Aufzeichnungen betrachten.

    Wenn Sie Näheres über die Kameras erfahren möchten oder Ihre persönliche Dashcam suchen, dann finden Sie diese von den Marken Motorola und RoadEyes zu verschiedenen Preisen auf www.onedirect.de!

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    Dennis Hofschmitt

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