Funkgeräte gibt es für die verschiedensten Anwendungen und Zwecke. Im weitesten Sinne unterscheidet man zwischen Funkgeräten die anmelde- und gebührenfrei sind und den meldepflichtigen Funkgeräten.
Lizenzfreie Funkgeräte:
- PMR 446 – Funk
Dieser Frequenzbereich ist ein Funksystem für Anwender die ohne eine Lizenz beantragen zu müssen und damit kostenlos miteinander kommunizieren wollen. Diese Geräte werden von Firmen verschiedenster Branchen gerne zur internen Kommunikation eingesetzt, sei es im Lager eines Kaufhauses, in der Gastronomie oder auf dem Werksgelände.
Der UHF-Frequenzbereich 446,000-446,100 MHz ist in 8 Kanäle unterteilt und hat eine Reichweite von drei-fünf Kilometer, je nach Umgebungsbedinungen.
Hier finden Sie eine große Auswahl von PMR446 Funkgeräten bei Onedirect. - DMR 446 – Funk
Diese Geräte stellen eine weiterentwickelte digitale Version der PMR446 dar.
Der Frequenzbereich reicht von 446,1-446,2 MHz mit 16 Kanälen. Es sind für DMR446 derzeit kaum Geräte auf dem Markt verfügbar. - SRD/LPD-Geräte
Funkgeräte mit 69 Kanälen, geringere Reichweite von 0,5-2km, da nur 10 Milliwatt Sendeleistung. - CB-Funkgeräte
- Arbeiten im Endbereich der Kurzwelle mit 27MHz. Die erzielbare Reichweite ist von verschiedenen Faktoren wie z. B. Sendeleistung, Antennenbauart, Antennenstandort und umliegender Bebauung abhängig. CB-Handfunkgeräte haben meist verkürzte Antennen womit eine Reichweite von 0,5-5km erzielt werden kann.Für Firmen ist CB Funk kaum geeignet, da die Anzahl der Nutzer pro Frequenz bereits sehr hoch ist und damit eine sichere Kommunikation kaum gegeben ist.
Gebühren- und anmeldepflichtige Funkgeräte:
- Betriebsfunk
Diese Funkanwendung ist auch unter dem Begriff „nichtöffentlichen mobilen Land(nÖmL) bekannt. Als Anwender werden nur Unternehmen, Betriebe, Behörden, Rettungsdienste, Sportvereine etc. zugelassen.
Die Genehmigung für ein Betriebsfunknetz erteilt die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA). In der kostenpflichtigen Genehmigung werden die Betriebsfrequenz, der Standort der ortsfesten Funkanlage, die Antennenhöhe, die Antennenart und die abgestrahlte Sendeleistung festgelegt.
In Deutschland werden Frequenzen aus folgenden Frequenzbereichen zugewiesen:
8-Meter-Band | 34,75 MHz – 34,95 MHz |
4-Meter-Band | 68,00 MHz – 87,50 MHz |
2-Meter-Band | 146,00 MHz – 174,00 MHz |
70-cm-Band | 440,00 MHz – 470,00 MHz |
UHF/VHF – Frequenzen:
UHF steht für Ultra High Frequency und bezeichnet das Frequenzband in welchem sich die Frenquenzwelle befindet. In diesem Fall befindet sich das Frequenzband zwischen 0,3 GHz – 3 GHz.
VHF I steht für Very High Frequency und ist der Frequenzbereich zwischen 47-68 MHz
Hier finden Sie Betriebsfunkgeräte bei Onedirect.
- BOS-Funk
Nicht öffentlicher Funkdienst der ausschließlich von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Zoll, Feuerwehr, Rettungsdienst etc. genuzt werden darf.
Die Besonderheit des BOS-Funks besteht darin, dass diese Frequenzzuweisungen jeweils die Genehmigung enthalten, neben den zugewiesenen Frequenzen zum Zwecke der Zusammenarbeit mit anderen BOS auch deren Frequenzen zu nutzen. - Seefunk
- Binnenschiffahrtfunk
- Flugfunk
Die 4 am meisten verwendeten Funkbereiche hier nochmal in Tabellenform:
Frequenzbereich | Reichweite | Einsatz | Kommentar | |
PMR 466 | 446,0 – 446,1 MHz 8 Kanäle | 0,5W Sendeleistung, Reichweite bis ca. 5km | „Kurzstreckenfunk“, opitimal für jeden Freizeit-Funker | Anmelde- und Gebührenfrei |
DMR446 – digitaler Funk | 446,1 – 446,2 MHz16 Kanäle | Anmelde- und Gebührenfrei, digital | ||
CB-Funk | 26,565 – 27,40580 Kanäle (in D) | 0,5-5km mit Handfunkgeräten | „Jedermann“-funkanwendung | Öffentlicher, kostenfreier Sprech- und Datenfunk |
Betriebsfunk UHF/VHF* | 20-50km abhängig von der zugeteilten Sendeleistung | Zugelassen sind nur Gewerbebetreibende | Lizenz muss bei der Bundesnetzagentur beantragt werden |